AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen Diätologin Katrin Sattler & Privat- oder Firmenkunden

1. ALLGEMEINES
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) treten mit der Buchung einer ernährungsmedizinischen Dienstleistung bei mir, Diätologin Katrin Sattler in Kraft. Die Buchung kann online per E-Mail oder mittels Kontaktformular, telefonisch oder persönlich erfolgen. Mit der Auftragserteilung bestätigen Sie ihre volle Geschäftsfähigkeit und erklären sich mit den AGB ausdrücklich einverstanden.
Von den AGB abweichende Regelungen gelten nur, wenn diese ausdrücklich mit mir vereinbart und schriftlich festgehalten wurden. Sollten einzelne Inhalte davon unwirksam werden, erhalten die anderen Teile dem Sinn nach ihre Gültigkeit.

1.1. VERTRAGSABSCHLUSS
Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Buchung von Leistungen kann ausschließlich von voll geschäftsfähigen Personen erfolgen. Ein Vertragsabschluss kommt erst durch die entsprechende Bestätigung von mir oder einer von bevollmächtigten Vertretung zustande.

1.2. WIDERRUFSRECHT
Gebuchte Beratungsleistungen (Einzeltermine, Pakete, Workshops, etc.) sind nach Erbringung nicht mehr rückgabefähig. Das gesetzliche Widerrufsrecht nach Beginn der Leistungserbringung ist in diesem Fall nicht möglich und somit ausgeschlossen.

1.3. ABSAGE ODER VERSCHIEBUNG VON BERATUNGSDIENSTLEISTUNGEN
Die vereinbarten Termine zur Leistungserbringung gelten grundsätzlich für beide Parteien als verbindlich. Hiermit behalte ich mir jedoch das Recht vor, Terminabsagen ohne die Angabe von Gründen durchführen zu können. Im Anlassfall schulde ich das Bemühen, den Auftraggeber ehest möglich über die Terminabsage zu Informieren und auf Wunsch einen Ersatztermin vorzuschlagen. Für den Auftraggeber gelten die nachfolgenden Regelungen.

1.3.1. Privatkunden
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, ersuche ich Sie, mir dies unverzüglich – spätestens jedoch werktags 24 STUNDEN VOR dem vereinbarten Termin – telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen (Stornieren Sie demnach einen Termin welcher für Montag vereinbart wurde bitte bereits am Freitag!)
Für jede Beratung reserviere ich nicht nur die eigentlich gebuchte Zeit, sondern auch Zeit für Vor- und Nachbereitungen. Daher bitte ich Sie um Ihr Verständnis, dass ich nicht rechtzeitig stornierte Termine in Rechnung stellen muss.

1.3.2. Firmenkunden
Bei Auftragsstornierung bis 21 Werktage vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Kosten an. Ab dem 20. Tag verrechne ich 25 % des Honorars (exkl. Reisekosten), ab dem 10. Tag werden 50 % in Rechnung gestellt.

1.4. AUFTRAGSORT
Der Auftragsort wird individuell zwischen mir, Diätologin Katrin Sattler und Ihnen als Auftraggeber vereinbart. Neben den Praxisräumlichkeiten in Graz und im Murtal sind auch Hausbesuche, Lebensmittelgeschäfte oder Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie Firmengelände als Orte für die Leistungserbringung möglich. Anfallende Reisekosten werden im Rahmen der Angebotslegung/Auftragsortvereinbarung kommuniziert und falls nicht anderes vereinbart, in Höhe des amtlich gültigen Kilometergeldes in Rechnung gestellt.

2. ERNÄHRUNGSMEDIZINISCHE LEISTUNGEN

2.1. GESETZLICHE GRUNDLAGE DER BERUFSAUSÜBUNG
Mit der Berufsberechtigung zur Diätologin bin ich, Katrin Sattler gesetzlich unter anderem dazu legitimiert gesunde, krankheitsverdächtige und kranke Personen ernährungsmedizinisch zu beraten und ernährungstherapeutische Behandlungen umzusetzen. Dabei unterliege ich dem aktuell gültigen Berufsgesetz (MTD-Gesetz BGBl. Nr. 460/1992 in der geltenden Fassung) welches mich zur Verschwiegenheits- und Fortbildungspflicht sowie vor allem zur Behandlung nach aktuellen Stand der Wissenschaft verpflichtet.

Als offiziell anerkannter Gesundheitsberuf bin ich als Diätologin im Gesundheitsberuferegister behördlich gemeldet:

Eintragungsnummer: 19-GBR-181555
Zum Eintrag im Gesundheitsberuferegister

2.2. VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT
Als Diätologin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie können sicher sein, dass ich Ihre persönlichen Daten, Krankheiten, Befunde und sämtliche Gesprächsinhalte nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an Dritte weiterkommunizieren werde. Auskunft erteilen darf ich nur zuweisenden Ärzten und Ärztinnen welche ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

2.3. BERATUNG VON KRANKEN PERSONEN
Die Gesetzesgrundlage sieht vor, dass kranke Personen nur nach Zuweisung eines Arztes bzw. einer Ärztin von Diätologen und Diätologinnen beraten werden dürfen. Aus diesem Grund benötigen Sie vor der ernährungsmedizinischen Therapie eine ärztliche Verordnung welche Ihre persönlichen Daten sowie die medizinische Diagnose enthält.
Eine solche Verordnung erhalten Sie beim Arzt oder bei der Ärztin Ihres Vertrauens (z.B. Hausarzt) und ist zum ersten Beratungstermin mitzubringen oder mir bereits im Vorhinein zu übermitteln. Auf Wunsch kontaktiere ich gerne Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin diesbezüglich.

2.4. BERATUNG VON GESUNDEN PERSONEN
Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann Abstand genommen werden, wenn meine Leistungen ausschließlich zur Prävention in Anspruch genommen werden (z.B. Angebot „Nährstoffcheck“ für Schwangere, Stillende, Sportler und Sportlerinnen, gesunde Senioren und Seniorinnen sowie Vortragstätigkeiten und Workshops für gesunde Personen). Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich jedoch nur an Gesunden erbracht werden.
Sollten Sie an Beschwerden leiden, teilen Sie dies bitte umgehend mit!

2.5. ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
Um eine fachgerechte Beratung zu gewährleisten und die Beratungsinhalte optimal auf Ihre Bedürfnisse abstimmen zu können sind die folgende Unterlagen (wenn vorhanden) für meine ernährungsmedizinische Tätigkeit erforderlich:

    • relevante Befunde (z.B. Arztbrief, H2-Atemtest)
    • aktuelles Blutbild
    • Medikamentenliste
    • ausgefüllter Anamnesebogen
      (diesen erhalten Sie VOR unserem ersten Beratungstermin)

Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen bitte zum ersten Beratungsgespräch mit oder übermitteln Sie mir diese im Vorhinein.

2.6. BERATUNGSINHALTE UND BEHANDLUNGSERFOLG
Als Diätologin bin ich verpflichtet, Sie nach aktuellem Stand der Wissenschaft zu beraten. Die ärztliche Diagnose gibt das Problem vor, die Wahl der Ernährungstherapie wird jedoch gemeinsam zwischen Ihnen als Auftraggeber und mir als Diätologin getroffen. Sie selbst bestimmen die Rahmenbedingungen Ihrer persönlichen Behandlung, also Ihr persönliches Therapieziel, gesetzte Maßnahmen, die Beratungsdauer und Beratungsfrequenz sowie den Umfang meiner therapeutischen Tätigkeit. Durch den Vertragsabschluss und die daraus folgende Beratungsleistung ist meinerseits kein verbindlicher Therapieerfolg geschuldet, da Sie selbst die Verantwortung tragen Ihre gesetzten Ziele zu erreichen.
Meine Aufgabe liegt darin, Ihnen die nötigen ernährungsmedizinischen Informationen verständlich in Form von Gesprächen und Unterlagen aufzubereiten und Sie bestmöglich beim Definieren und Erreichen Ihrer Ziele zu motivieren und zu unterstützen.
Im Rahmen meiner Beratungen werde ich Sie bitten bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Verhaltensweisen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen. Um Ihren Therapieerfolg zu erreichen, bitte ich Sie zu kooperieren und meine Handlungsanweisungen zu befolgen beziehungsweise mir das nicht Einhalten von Vereinbarungen mitzuteilen um gemeinsam neue Lösungsansätze für Ihre individuelle Situation zu finden. An dieser Stelle möchte ich Sie daran erinnern, dass ich der Verschwiegenheitspflicht unterliege und ich ohne Ihre Einwilligung keine Informationen an Dritte weitergeben werde.

3. PREISGESTALTUNG UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Die Preise inkludieren Aufwände für erforderliche Vor- und Nachbereitungen, die eigentliche Beratungsleistung sowie benötigtes Material. Als Preisgestaltungsbasis werden die Honorarrichtlinien des Verbandes der Diätologen Österreichs herangezogen. Ernährungsmedizinische Leistungen und sind nach § 6 Abs. 1 Z19 bzw. Z27 UStG umsatzsteuerbefreit.

3.1. Zahlungsziel
Nach erfolgter Beratungsleistung wird Ihnen diese in Rechnung gestellt. Ist der genaue Bratungsplan noch nicht festgelegt, können auch Teilrechnungen ausgestellt werden. Rechnungsbegleichungen sind unmittelbar nach Rechnungserhalt bar oder per Überweisung an das auf der Rechnung angeführte Bankkonto möglich. Die Rechnungsfälligkeit ist auf der jeweiligen Rechnung angeführt.
Falls Sie das Zahlungsziel nicht einhalten können, bitte ich Sie mir dies ehest möglich, jedoch unbedingt vor Ablauf des Fälligkeitsdatums mitzuteilen. Andernfalls fallen nach der zweiten schriftlichen Zahlungserinnerung Mahngebühren in der Höhe von € 40,- an.

3.2. Rückerstattung des Beratungshonrars
Aktuell sehen die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich keine Rückerstattung des Honorars für ernährungsmedizinische Beratungsleistungen vor. Bei Inanspruchnahme einer Ernährungsberatung leisten Sie persönlich einen Beitrag für Ihre erhöhte Lebensqualität.
Private Zusatzversicherung
Bei Abschluss einer privaten Zusatz-Krankenversicherung mit ambulantem Tarif, zahlt die Versicherung in den meisten Fällen das gesamte Beratungshonorar. Dazu reicht es die Honorarnote und eine Bestätigung des Hausarztes bei der privaten Zusatz-Krankenversicherung einzureichen.
Selbstständige Unternehmer
Sozialversicherte der gewerblichen Wirtschaft erhalten jährlich den sogenannten „Gesundheitshunderter“. Dieser kann für die Kosten der Ernährungsberatung genutzt werden, wenn das Beratungshonorar bei mind. EUR 150,- lag.

4. HAFTUNGSAUSCHLUSS BEI KOCHKURSEN UND WORKSHOPS
Der Teilnehmer ist sich den Gefahren beim Kochen bewusst und trägt die Verantwortung, sich selbst und anderen Kursteilnehmern keine Verletzungen und sonstigen Schäden zuzufügen. Der Teilnehmer hat sich entsprechend den Anweisungen und gemäß der Einweisung beim Umgang mit Geräten und erhitzten Produkten zu verhalten.

Unverträglichkeiten bzw. Allergien im Hinblick auf bestimmte Lebensmittel und/oder Gewürze sind dem Veranstalter rechtzeitig vorab mitzuteilen. Bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten und bei Allergien sind die Teilnehmer selbst in der Pflicht, entsprechende Nahrungsmittel nicht zu sich zu nehmen. Der Teilnehmer muss bei Unklarheit, ob ein Nahrungsmittel eine für den Teilnehmer allergieauslösende Substanz enthält, unter Nennung der Substanz den Veranstalter befragen.

Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Veranstalter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 2 aufgeführten Fälle gegeben ist. Die Regelungen des vorstehenden Satz 1,Satz 2 und Satz 3 gelten für alle Schadensersatzansprüche und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Der Teilnehmer haftet für von ihm verursachte Schäden des Veranstalters bzw. von ihm verursachte Schäden anderer am jeweiligen Kochkurs teilnehmender Personen.

5. GERICHTSVEREINBARUNG
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit dem auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Behandlungsverträge ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht für den Firmensitz in der Steiermark. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

Letzte Überarbeitung 11.09.2022