Status: geöffnet – Termine nach Vereinbarung!
Maßnahmen: Maskenpflicht, kaum Wartezeiten
Als gesetzlich anerkannter Gesundheitsberuf fallen meine Tätigkeiten unter die „Ausnahme medizinische Zwecke“ sowie unter den Bereich „Gesundheits- und Pflegedienstleistungen“.
Deshalb dürfen wir Diätologen auch während des Lockdowns unsere Praxis offen halten!
Alternativ biete ich gerne Online-Beratungen an! ![📞]()